Das Kindergeld ist gestiegen!
Das Kindergeld zählt zu den zentralen und wichtigen finanziellen Leistungen, die Familien mit Kindern vom Staat bekommen. Der Grund, warum das Kindergeld gezahlt wird, ist relativ einfach: Eltern sind aufgrund ihrer familiären Pflichten finanziell oft weniger leistungsfähig als kinderlose Bürger. Das Kindergeld soll deshalb Familien mit Kindern entlasten. Die Bundesregierung hebte das Kindergeld zum 1. Januar 2021 an.
Wieviel Kindergeld bekommen Eltern jetzt?
Zunächst wurde der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht: Er stieg von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Am 29. Oktober wurde vom Bundestag das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ beschlossen, in welchem eine zusätzliche Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro geregelt ist.
Das Kindergeld beträgt jetzt also 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind.
Welche weiteren Entlastungen gibt es?
Auch bei der Bemessung der Einkommensteuer muss die zusätzliche Belastung von Familien berücksichtigt werden. Deshalb erhöhte die Bundesregierung außerdem den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für die Einkommenssteuer. Jeder Freibetrag wurde pro Elternteil um 144 Euro angehoben. Damit kommt ein Elternpaar insgesamt auf eine Summe von 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkommenssteuer fällig wird.
Was bedeuten die Neuerungen für den Rest der Steuerzahler?
Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigte ebenfalls an. Sowohl für das Veranlagungsjahr 2021 als auch für 2022 wurde der Grundfreibetrag erhöht. Bis 2022 wächst der Betrag, auf den keine Lohnsteuer gezahlt werden muss, auf 9.984 Euro pro Jahr. Das sind 576 Euro mehr als noch im Veranlagungsjahr 2020. Diese Änderung kommt Familien, aber auch kinderlosen Steuerzahlenden zu Gute.
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