Neue Wohnungsbauprämie – Mehr Förderung fürs Eigenheim!
Der Traum vom Eigenheim kann Wirklichkeit werden – die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie dabei.
Die Wohnungsbauprämie hilft Bausparern dabei, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Die noch bessere Nachricht: Die Förderung selbst sowie die Einkommensgrenzen werden ab 2021 deutlich erhöht. Hier finden Sie alle Informationen rund um die neue Wohnungsbauprämie.
Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Altersvorsorge. Der Weg hin zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung ist allerdings in der Regel kein Spaziergang, denn wer kann das für die Baufinanzierung benötigte Geld schon ganz allein aufbringen? Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie als Bausparer dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die eigenen vier Wände anzusparen. In Zeiten niedriger Zinsen ist dieser Zuschuss besonders hilfreich.
Wohnungsbauprämie: Was ist das?
Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Sie fördert als Zuschuss zum Bausparvertrag jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie? Welche Voraussetzungen gelten?
Die Wohnungsbauprämie fördert grundsätzlich jeden, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt ist. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie in Form eines Sparvertrags Eigenkapital ansparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren.
Damit Sie die Wohnungsbauprämie erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen sowie die Prämie selbst werden ab 2021 jedoch deutlich angehoben – damit profitieren künftig wesentlich mehr Menschen von der verbesserten Wohnungsbauprämie.
Ein weiteres Förderkriterium ist die Höhe der jährlichen Sparrate: Sie müssen in Ihren Bausparvertrag mindestens 50 Euro pro Jahr einzahlen, um Wohnungsbauprämie zu bekommen. Unser Tipp: Wer Vermögenswirksame Leistungen erhält, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, kann für die Vermögenswirksamen Leistungen auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Doppelförderung ist allerdings ausgeschlossen.
Welche Einkommensgrenzen sind bei der Wohnungsbauprämie zu beachten?
Der Staat beteiligt sich mit der Wohnungsbauprämie am Aufbau des Eigenkapitals für Ihr Wohneigentum
Aktuell kann jeder einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen, der ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 25.600 Euro zur Verfügung hat. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern liegt die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie doppelt so hoch – aktuell bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung also bei höchstens 51.200 Euro.
Ab 2021 werden diese Einkommensgrenzen deutlich angehoben: Alleinstehende dürfen dann ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich maximal 35.000 Euro haben, Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner gemeinsam maximal 70.000 Euro. Damit haben künftig deutlich mehr Menschen Anspruch auf die staatliche Förderung.
Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es pro Jahr?
Aktuell fördert die Wohnungsbauprämie Aufwendungen von jährlich maximal 512 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.024 Euro (Verheiratete/Lebenspartner) mit einem Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der geleisteten Zahlungen. Das entspricht 45,06 Euro beziehungsweise maximal 90,11 Euro pro Jahr. Das heißt: Alleinstehende, die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 512 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt haben, bekommen 45,06 Euro vom Staat oben drauf.
Ab dem1. Januar 2021 wird die Wohnungsbauprämie auf 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen angehoben. Zudem steigt die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag – sie liegt dann bei 700 Euro für Alleinstehende und bei 1.400 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner.
Wer pro Jahr 700 Euro als Alleinstehender oder 1.400 Euro als Paar in einen LBS-Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 für jedes der sieben Sparjahre eine Wohnungsbauprämie von 70 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 140 Euro (Verheiratete/Lebenspartner). Das sind über 50 Prozent mehr als bisher. Erreichen Sie mit Ihren Einzahlungen die genannten Obergrenzen nicht, fällt die Wohnungsbauprämie natürlich entsprechend geringer aus.
Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt, wenn Sie das in Ihrem Bausparvertrag angesammelte Geld – gegebenenfalls zusammen mit dem Bauspardarlehen – wohnwirtschaftlich verwenden.
Wichtig zu wissen: Die Wohnungsbauprämie fließt nicht direkt aus dem Staatssäckel auf Ihr Girokonto. Die Bausparkasse merkt den Betrag vor, sofern Sie die Anträge auf Wohnungsbauprämie rechtzeitig eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Als LBS-Bausparer sehen Sie die Fördersumme auf dem jährlichen Kontoauszug Ihres Bausparvertrags. Dort wird die Wohnungsbauprämie gesondert ausgewiesen.
Für die Auszahlung der Wohnungsbauprämie mit dem Bausparvertrag müssen diese Nachweise erbracht werden:
1. wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes
2. jährliche Beantragung der Förderung
3. keine Abtretung von Ansprüchen aus dem Bausparvertrag an Dritte
Berechnungsbeispiele sowie weitere Fragen und Antworten zum Thema „Wohnungsbauprämie“ finden Sie unter www.lbs.de/bausparen/bs/wohnungsbaupraemie/index.jsp oder in Ihrer Sparkassenfiliale vor Ort.
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