Nach einem Einbruch: Das sollten Sie jetzt tun

 

Was für ein Schock! Sie kommen nach Hause und stellen fest, dass bei Ihnen eingebrochen wurde. Jetzt heißt es: tief durchatmen und die richtigen Schritte einleiten. Unsere Checkliste hilft dabei.

  1. Bringen Sie sich in Sicherheit. Sind die Einbrecher noch vor Ort? Versuchen Sie keinesfalls, die Täter selbst zu stellen. Verlassen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Gehen Sie zu einem Nachbarn, in ein Geschäft oder ein öffentliches Gebäude in der Nähe.
  2. Rufen Sie die Polizei. Wählen Sie die Notfallnummer 110. Schildern Sie die Situation. Wie ist Ihr Name? Wo ist der Einbruch passiert? Wo sind Sie? Sind die Täter noch vor Ort oder schon weg? Warten Sie an einem sicheren Ort, bis Hilfe kommt. Betreten Sie Ihr Zuhause erst wieder, wenn die Polizei es erlaubt.
  3. Fotografieren Sie Beweise. Doch zunächst: Fassen Sie am Tatort nichts an. Räumen Sie nicht auf, bevor die Spurensicherung fertig ist. Fotografieren Sie anschließend eventuell vorhandene Einbruchspuren an der Haustür oder an Fenstern. Fotografieren Sie alles, was die Täter im Haus oder in der Wohnung verändert haben. Machen Sie Bilder von den Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind. Eventuell fragt Ihre Versicherung danach.
  4. Prüfen Sie, ob etwas gestohlen wurde.
    • Sind noch alle EC- und Kreditkarten da? Falls nicht, lassen Sie die Karten sofort unter der Telefonnummer 116 116 sperren.
    • Informieren Sie Ihre Sparkasse oder Bank, wenn Sparbücher gestohlen wurden.
    • Ist Ihr Handy noch da? Falls nicht, sperren Sie es sofort bei Ihrem Handyanbieter.
    • Informieren Sie das Bürgeramt bzw. das Bürgerbüro oder die Einwohnermeldestelle, wenn Ausweise gestohlen wurden.
    • Wurden Fenster eingeschlagen oder können Sie Türen nicht mehr richtig schließen? Beauftragen Sie einen Schlüsseldienst mit der Absicherung, damit kein zweiter Einbruch erfolgt.
    • Notieren Sie in einer Liste alles, was gestohlen wurde (Stehlgutliste). Legen Sie wenn möglich Fotos bei. Geben Sie eine Kopie der Liste bei der Polizei ab.
  5. Benachrichtigen Sie Ihre Versicherungen. Rufen Sie bei Ihrer Hausratversicherung an. Sie ersetzt die Kosten für gestohlene Gegenstände. Schildern Sie den Einbruch. Schicken Sie eine Kopie der Stehlgutliste zusammen mit den Fotos der gestohlenen Gegenstände und der Einbruchschäden an den Versicherer.

Wenn Sie in Einbruchschutz investieren, können Sie dafür staatliche Fördermittel nutzen. Bei der KfW bekommen Sie Zuschüsse oder besonders zinsgünstige Kredite.