Azubi-Unterricht „Generationen beraten“
Dieser Beitrag ist von Vedad Turic. Er absolviert ein Duales Studium zum Bachelor of Arts bei der Sparkasse Dieburg.
Am Montag den 12.12.2016 hat für uns, das dritte Lehrjahr der Sparkasse Dieburg, der betriebsinterne Unterricht zum Thema „Generationen beraten“ stattgefunden. Dieser wurde von der internen Spezialistin Bettina Noth im Forum S in Groß-Umstadt geleitet.
Der Vormittag stand unter dem Motto der Vollmachten und Verfügungen. Nachdem wir im ersten Schritt für die Frage „Was wäre wenn mir gestern etwas passiert wäre?“ sensibilisiert wurden, sind wir auf die verschiedenen Vollmachten und Verfügungen eingegangen. Wir haben gemeinsam erarbeitet, was die Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung sind und welche Rolle sie in der Generationenberatung spielen. Anschließend sind wir auf die verschiedenen Vollmachten eingegangen. An dieser Stelle war die Vorsorgevollmacht der zentrale Aspekt. Besonders wichtig war es hier für uns, zwischen einer notariellen Vorsorgevollmacht, der Vorsorgevollmacht der Sparkassen und einer eigenen Vorsorgevollmacht zu differenzieren.
Die zweite Hälfte der Veranstaltung hat sich mit dem Thema „Erben und Vererben“ beschäftigt. An dieser Stelle sollten für uns die Fragen geklärt werden, was die gesetzliche Erbfolge ist und wie sich ein Testament definiert. Der Nachmittag war durch viele verschiedene Fallbeispiele aus dem Alltag sehr praxisnah und hat für uns die Vorteile eines geregelten Nachlasses aufgezeigt. Besonders wurden uns verschiedene Situationen verdeutlicht, auf die wir im ersten Moment nicht von alleine gekommen sind. Des Weiteren wurden alle unsere Fragen bezüglich besonderer Erbfälle geklärt. Was passiert wenn die Erben nicht auffindbar sind oder wenn das Erbe länderübergreifend ist? Das Testament und dessen verschiedene Auftrittsformen wurden besonders detailliert besprochen. Der Unterschied zwischen einem notariellen Testament und dem privaten Testament wurde von uns erarbeitet und die Ergebnisse haben wir zum Schluss zusammengetragen. Abschließend haben wir über den Sonderfall, das Berliner Testament, gesprochen.
Durch einen abwechslungsreichen Vortrag, der besonders durch den Einsatz verschiedener Medien geprägt war, konnten wir das neu gelernte direkt verinnerlichen.