So spenden Sie richtig
Wenn das Jahr zu Ende geht, landen wieder viele Spendenaufrufe im Briefkasten. Doch woran erkennen Sie, welche Organisationen seriös sind und wo das Geld gut ankommt?
Die Deutschen sind freigiebiger denn je: Mehr als fünf Milliarden Euro haben Privatpersonen vergangenes Jahr gespendet. Nach Auskunft des Deutschen Spendenrats, eines Zusammenschlusses gemeinnütziger Organisationen, ist das ein Plus von zwölf Prozent im Vergleich zu 2014.
Welche Spendenorganisationen sind seriös?
Eine Orientierung für Spender bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Das unabhängige wissenschaftliche Dokumentationszentrum gibt seit 1906 Auskünfte und Einschätzungen zu Spendenorganisationen. Eine Liste aller Organisationen finden Sie auf der Website des DZI. Trägt ein Spendensammler kein Siegel des DZI, muss das jedoch nicht heißen, dass er unseriös ist. Gerade kleineren Initiativen vor Ort, die Ihnen persönlich bekannt sind, können Sie in der Regel auch ohne Siegel trauen.
Sechs Empfehlungen zum Spenden
- Informieren Sie sich über die Organisation, der Sie Geld geben wollen.
- Achten Sie auf die Gemeinnützigkeit des Empfängers.
- Spenden Sie nicht aus dem Bauch heraus, sondern überlegt.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Konzentrieren Sie sich auf ausgewählte Empfänger.
- Vermeiden Sie Fördermitgliedschaften, denn dort haben Sie kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
So belohnt das Finanzamt den Spender
Zuwendungen, also Spenden und teilweise auch Mitgliedsbeiträge, können Sie bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte pro Jahr als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Bedingung dafür: Es muss sich um eine steuerbegünstigte Organisation zur Förderung mildtätiger, religiöser, wissenschaftlicher, kultureller oder anderer gemeinnütziger Zwecke handeln.
Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, brauchen Sie außerdem eine Zuwendungsbestätigung der begünstigten Organisation auf einem amtlichen Vordruck. Bei Spenden, die 200 Euro nicht übersteigen und die mittels Überweisung bezahlt werden, reicht der Zahlungs- oder Buchungsbeleg aus. Bitte beachten Sie: Für Spenden an Stiftungen, politische Parteien und Wählervereinigungen gelten andere Regeln.