Einfach erklärt: Abgeltungsteuer

Vom Sparkonto bis zur Aktie: Wer mit seinen Geldanlagen Gewinne macht, muss sich mit der Abgeltungsteuer befassen. Wir erklären, wie sie funktioniert – und wann man um sie herumkommt.

Abgeltungsteuer ist ein Sammelbegriff für alle Steuern, die direkt bei der Auszahlung einer Einkunft erhoben werden und nicht erst im Rahmen der Steuerveranlagung beim Finanzamt. Mit dem Steuerabzug an der Quelle ist die Steuerschuld endgültig abgegolten – daher der Name. Am häufigsten wird mit dem Begriff speziell die Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte verbunden. Doch eigentlich ist „Abgeltungsteuer“ ein Sammelbegriff für alle Steuern, die direkt bei der Auszahlung von den betroffenen Einkünften abgezogen und nicht erst im Rahmen der Steuerveranlagung vom Finanzamt erhoben werden.

Wer muss Abgeltungsteuer zahlen?

Die Steuer fällt auf alle Arten von Kapitaleinkünften an, zum Beispiel auf Sparzinsen, Dividenden aus Wertpapieren oder Erträge aus Fonds. Auch wenn man seine Aktien, Fondsanteile oder andere Beteiligungen verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, zahlt man Abgeltungsteuer. Die Steuer wird von der Sparkasse, Bank oder Fondsgesellschaft einbehalten – der Anleger erhält nur die Nettoerträge.

Ein Teil der Kapitalerträge ist jedoch steuerfrei: Der sogenannte Sparerpauschbetrag erlaubt es, bis zu 801 Euro im Jahr (bei zusammenveranlagten Paaren 1.602 Euro) steuerfrei einzustreichen. Dafür muss der Anleger jedoch dem Geldinstitut, bei dem er Sparkonten oder Depots führt, einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Den Sparerpauschbetrag kann er auf mehrere Institute aufteilen.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Anders als die Lohnsteuer berechnet sich die Abgeltungsteuer nicht nach dem persönlichen Steuersatz, der vom zu versteuernden Einkommen abhängt. Sie liegt immer bei 25 Prozent der Kapitaleinkünfte. Dazu kommen noch Zuschlagsteuern: der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Günstiger kommen nur Anleger weg, die einen persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent haben. Bei ihnen nimmt das Finanzamt auf Antrag die Veranlagung vor und erstattet die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer.